24. Mit Eingaben vom 6. bzw. 9. Juli 2018 verzichteten die Parteien auf die Durchführung einer Hauptverhandlung. 25. Mit Verfügung vom 21. September 2018 wurde das Handelsgericht bestellt und die Streitsache an das Handelsgericht überwiesen. Das Handelsgericht zieht in Erwägung: 1. Verfahrensgegenstand Gegenstand des vorliegenden beschränkten Verfahrens ist lediglich die Frage, ob das angerufene Handelsgericht zur Beurteilung der Klage vom 6. Mai 2016 zuständig ist.