Die Beklagte reichte am 6. Juni 2018 eine weitere Stellungnahme ein, die Klägerin eine solche am 12. Juni 2018. 23. Mit Verfügung vom 26. Juni 2018 wurde der Antrag der Beklagten auf Stellung einer Ergänzungsfrage abgewiesen und den Parteien Frist bis zum 9. Juli 2018 angesetzt, um mitzuteilen, ob sie auf eine Hauptverhandlung verzichten bzw. beantragen, schriftliche Parteivorträge einzureichen.