19. Mit Verfügung vom 5. Februar 2018 verfügte der Instruktionsrichter die Einholung eines Ergänzungsrechtsgutachtens zum slowenischen Recht beim Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung in Lausanne. Nach Eingang der Kostenvorschüsse der Parteien wurde der Ergänzungsrechtsgutachtenauftrag mit Schreiben vom 16. Februar 2018 erteilt. 20. Das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung erstattete das Ergänzungsrechtsgutachten am 4. Mai 2018 (im Folgenden nur noch "Ergänzungsrechtsgutachten").