17. Mit Verfügung vom 6. Dezember 2017 wurde den Parteien mitgeteilt, dass die Einholung eines Ergänzungsrechtsgutachtens beim Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung in Lausanne als notwendig erachtet werde. 18. Mit Eingaben je vom 15. Dezember 2017 erstatteten die Parteien je eine Stellungnahme und beantragten teilweise Abänderungen des vorgeschlagenen Ergänzungsfragenkatalogs.