14. Mit Verfügung vom 3. Mai 2017 verfügte der Instruktionsrichter die Einholung eines Rechtsgutachtens zum slowenischen Recht beim Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung in Lausanne. Nach Eingang der Kostenvorschüsse beider Parteien wurde der Gutachtenauftrag mit Schreiben vom 18. Mai 2017 erteilt. 15. Das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung erstattete das Gutachten am 19. Oktober 2017 (im Folgenden nur noch "Rechtsgutachten"). 16. Innert erstreckter Frist erstatteten die Parteien mit Eingaben je vom 20. November 2017 je eine Stellungnahme zum Rechtsgutachten.