9. Mit Eingabe vom 17. Februar 2017 erstattete die Klägerin eine Stellungnahme. 10. Mit Eingabe vom 27. Februar 2017 erstattete die Beklagte eine Stellungnahme. 11. Mit Verfügung vom 15. März 2017 stellte der Instruktionsrichter die Einholung eines Rechtsgutachtens zum slowenischen Recht in Aussicht. 12. Mit Eingaben je vom 30. März 2017 erstatteten beide Parteien je eine Stellungnahme. -5- 13. Mit Eingabe vom 28. April 2017 erstattete die Klägerin eine weitere Stellungnahme. Mit Eingabe vom 1. Mai 2017 erstattete auch die Beklagte eine weitere Stellungnahme.