3.5. Die Parteien setzten ihre geschäftliche Beziehung im Jahr 2015 gleichwohl fort; streitig ist wiederum, was der Inhalt dieser Geschäftsbeziehung war. Die Geschäftsbeziehung endete Ende 2015. 4. Mit Klage vom 6. Mai 2016 beantragte die Klägerin: "1. Es sei die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin die folgenden Beträge zu bezahlen: