C._____ war damals und ist heute einzelzeichnungsberechtigtes Mitglied des Verwaltungsrats sowohl der B._____-X/Y AG als auch der Beklagten -3- (vgl. Antwortbeilage [AB] 4 sowie KB 2 u. offenkundiger Auszug aus dem Handelsregister des Kantons Basel-Stadt betreffend die Beklagte vor deren Sitzverlegung in den Kanton Aargau per 2. März 2012).