rechtlich untersagt ist, alle gemeinsam zu vertreten, weil sie sich gegenseitig belasten. Eine gemeinsame Parteientschädigung ist auch dann nicht angezeigt, wenn einerseits ein Verwaltungsrat und andererseits eine Revisionsstelle eingeklagt werden, da sich die Klagen diesfalls auf ein unterschiedliches Klagefundament stützen.26 4.2.1.3. Würdigung Da die Beklagte 2 als Revisionsstelle eingeklagt ist, die Beklagten 1 und 3 jedoch als Verwaltungsrat und faktisches Organ, ist der Beklagten 2 eine eigene Parteientschädigung zuzusprechen.27