Per 1. März 2012 hat sich der Beklagte 1 in Zug angemeldet (vgl. AB 4). Mit Schlichtungsgesuch an das Friedensrichteramt Zug vom 9. März 2012 (AB 5) machte die Beklagte 3 Verantwortlichkeitsansprüche gegen die Organe der konkursiten H. AG entgegen der Verfügung des Konkursamts Zug in Zug geltend. Mit Verfügung vom 16. November 2012 (AB 6) sistierte das Friedensrichteramt Zug das Verfahren bis zum Entscheid des Handelsgerichts Aargau über seine örtliche Zuständigkeit. […]".