Die Zinsen und Gebühren, die aus dem ersten Kredit über EUR 5.5 Mio. geltend gemacht werden, stehen von vornherein in keinem Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung, wurde der erste Kredit doch vor der Kapitalerhöhung gewährt. Betreffend die Zinsen und Gebühren aus dem Zusatzkredit in Höhe von EUR 2 Mio. gilt ebenfalls, dass die Tatsache, dass die H. AG diese Verbindlichkeiten nicht begleichen konnte, nicht darauf zurückzuführen ist, dass die Kapitalerhöhung durchgeführt wurde (selbst unter der Annahme, der Zusatzkredit wäre ohne Kapitalerhöhung nicht bewilligt worden).