3.6.2. Von der Klägerin geltend gemachte Schadensposten 3.6.2.1. Unnütze Kapitalerhöhungskosten Die Klägerin macht in ihrer Klage einen Anspruch auf Ersatz der Kosten der Kapitalerhöhung vom 12. Dezember 2006 von Fr. 144'400.00 geltend. Diesen Schaden machte sie nicht nur gegenüber der Beklagten 3, sondern auch gegenüber dem Beklagten 1 geltend. Im Urteil vom 27. April 2020 erwog das Handelsgericht hierzu zusammengefasst, die Klägerin habe diesen Schaden nicht hinreichend substantiiert.