Wenn überhaupt, dann hätten die Grundstücke zu diesem Wert aktiviert werden müssen und nicht zu den von Dipl. Ing. N. ermittelten (angeblichen) Verkehrswerten. Mit einem bilanzierten Wert der fraglichen Grundstücke von Fr. 3'165'288.89 Mio. aber hätte die Erhöhung des Aktienkapitals um Fr. 11.1 Mio. nicht durchgeführt werden können.