Vermögenswerte, welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen, dürfen nicht aktiviert werden. Mit der Wendung "wenn […] über sie verfügt werden kann" ist entgegen dem strikten Wortlaut aber nicht die Möglichkeit gemeint, über den Vermögenswert eigenständig rechtlich verfügen zu können, sondern das Faktum der Beherrschung des Vermögenswerts.6 Mit "Mittelzufluss wahrscheinlich" ist im Weiteren nicht nur der Zufluss von Mitteln im engeren Sinne, sondern allgemeiner ein wirtschaftlicher Nutzen des Vermögenswerts gemeint.7