3.4. Die Pflichtwidrigkeit 3.4.1. Die Darstellung der Klägerin Die Klägerin macht geltend, die Beklagte 3 habe gewusst respektive in Kauf genommen, dass der Zwischenabschluss und die Berichte falsch gewesen seien und die Kapitalerhöhung somit unrechtmässig gewesen sei (act. 058, Rz. 360).