4 VON DER CRONE (Fn 3), N. 1824. - 17 - jahr eine Kapitalerhöhung durchgeführt werden soll (oftmals wird die Gesellschaft dies im Zeitpunkt des Jahresabschlusses selbst noch nicht wissen). Selbst wenn eine (externe) Buchhalterin mit der Erstellung eines Zwischenabschlusses beauftragt wird, muss sie nicht zwingend Kenntnis davon haben, dass der Zwischenabschluss im Hinblick auf eine Kapitalerhöhung erfolgt (auch wenn es in der Praxis wohl der Regel entsprechen dürfte, die Buchhalterin entsprechend zu orientieren).