056, Rz. 351 ff.; KB 66). Unbestritten ist auch, dass die H. AG im damaligen Zeitpunkt tatsächlich von keinem der drei Grundstücke Eigentümerin war (erst am 16. April bzw. 21. Mai 2007 wurde die H. AG als Eigentümerin der Liegenschaften U. bzw. T. im Grundbuch eingetragen; von S. wurde sie nie Eigentümerin [vgl. Aktenzusammenzug, Ziff. 2.2]).