753 OR ("Gründungshaftung") habe anlehnen wollen und einerseits alle nach Art. 753 OR passivlegitimierten natürlichen und juristischen Personen sowie andererseits auch Kapitalerhöhungen habe einbeziehen wollen (Urteil des Bundesgerichts 4A_294/2020 vom 14. Juni 2021 E. 2.4 f.).