3.2. Aktivlegitimation bzw. Prozessstandschaft 3.2.1. Die Klägerin macht fremde Ansprüche geltend Die Klägerin ist eine Gläubigerin im Konkurs der H. AG. Insoweit ist sie grundsätzlich aktivlegitimiert, einen allfälligen Schaden, den sie im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung vom 12. Dezember 2006 erlitt, aus Gründungshaftung geltend zu machen. Im vorliegenden Prozess macht sie jedoch nicht eigene, sondern Ansprüche der Gesellschaft, d.h. der H. AG geltend.