3. Allfällige Ansprüche der Klägerin als Nichtorgan gegenüber der Beklagten 3 aus Gründungshaftung (Art. 753 OR) Vom Bundesgericht noch nicht abschliessend geprüft und daher vom Handelsgericht zu untersuchen ist die Frage, ob der Klägerin gegenüber der Beklagten 3 Ansprüche als Nichtorgan nach Art. 753 OR im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung vom 12. Dezember 2006 (bis zu einem Betrag von maximal Fr. 3 Mio.) zustehen.