BGG hierzu befugt wäre). Die Aufgabe des Handelsgerichts im vorliegenden Rückweisungsverfahren besteht diesbezüglich somit ausschliesslich darin, die bundesgerichtliche Anordnung unter Verweis auf dessen Urteile (4A_294/2020 vom 14. Juli 2021 [vgl. insbesondere E. 4] und 4G_1/2021 vom 14. Dezember 2021 [Berichtigungsurteil]) umzusetzen, d.h. die Verpflichtung des Beklagten 1 zur Bezahlung von Fr. 3 Mio. an die Klägerin im Dispositiv festzuhalten.