2. Pflichtverletzungen des Beklagten 1 bei der Auszahlung der Darlehenssumme aus der Krediterhöhung Mit Bezug auf die Pflichtverletzungen des Beklagten 1 bei der Auszahlung der Darlehenssumme aus der Krediterhöhung hat das Bundesgericht die Rechtslage abschliessend beurteilt und festgestellt, dass der Beklagte 1 der Klägerin den eingeklagten Betrag von Fr. 3 Mio. schuldet. Das Handelsgericht hat diesbezüglich keinerlei weitere Prüfungen zu unternehmen. Das Bundesgericht verzichtete jedoch darauf, selbst reformatorisch zu entscheiden (obwohl es nach Art. 107 Abs. 2 BGG hierzu befugt wäre).