1.5. Der Gegenstand des vorliegenden Rückweisungsverfahrens Im Ergebnis beschränkt sich das vorliegende Rückweisungsverfahren auf die folgenden zwei Punkte: - 13 - - Das Handelsgericht hat den Beklagten 1 wegen Pflichtverletzungen bei der Auszahlung der Darlehenssumme aus der Krediterhöhung zu verurteilen, der Klägerin den Betrag von Fr. 3 Mio. zu bezahlen. - Das Handelsgericht hat erstmals zu beurteilen, ob die Beklagte 3 als Nichtorgan wegen Mitwirkung an der Kapitalerhöhung nach Art. 753 OR haftbar ist.