1.3. Das Gesuch um Erläuterung bzw. Berichtigung des Beklagten 1 In seinem Gesuch um Erläuterung bzw. Berichtigung an das Bundesgericht machte der Beklagte 1 im Wesentlichen geltend, die Klägerin habe zwar zunächst Fr. 3 Mio. unter Nachklagevorbehalt eingeklagt, später aber auf den Nachklagevorbehalt verzichtet. Sie habe damit unwiderruflich nicht mehr als Fr. 3 Mio. verlangt.