" 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der Entscheid des Handelsgerichts des Kantons Aargau, 1. Kammer, vom 27. April 2020 wird betreffend die Dispositivziffern 2-4 aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an das Handelsgericht zurückgewiesen. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 20'000.-- werden zu Fr. 14'545.45 der Beschwerdeführerin und zu Fr. 5'454.55 den Beschwerdegegnern 1 und 3 auferlegt, letzteren unter solidarischer Haftbarkeit.