4. 4.1. Die Klägerin wird verpflichtet, dem Beklagten 1 eine Parteientschädigung in der Höhe von Fr. 77'738.40 (inkl. Auslagen und MWSt.) zu bezahlen. Die Konkursmasse der E. Bank (Schweiz) AG in Liquidation haftet dem Beklagten 1 für die Forderung im Umfang von Fr. 54'417.00 solidarisch.