3.17. Mit Eingaben vom 23. März 2020 (Beklagte 3) sowie je vom 24. März 2020 (Beklagter 1 und Beklagte 2) verzichteten die Beklagten 1 bis 3 auf Stellungnahmen zur Eingabe der Klägerin vom 28. Februar 2020. 3.18. Mit Verfügung vom 21. April 2020 zeigte der Präsident den Parteien die neue Bestellung des Handelsgerichts – Ersatz des ausgetretenen Gerichtsschreibers Sebastian Müller durch Gerichtsschreiberin Franziska Ruff – an. 3.19. Mit Urteil vom 27. April 2020 erkannte das Handelsgericht: " 1. Die prozessualen Anträge des Beklagten 1 gemäss dem Schlussvortrag vom 31. Januar 2020 werden abgewiesen. 2. Die Klage wird abgewiesen.