3.16. Mit Eingabe vom 28. Februar 2020 nahm die Klägerin zu den Schlussvorträgen der Beklagten 1, 2 und 3 Stellung und stellte die folgenden prozessualen Anträge: " 1. Rz. 6 und 23 des Schlussvortrags des Beklagten 1 vom 31. Januar 2020 seien samt Beweisofferte sowie der als "Beilage 1" bezeichneten Urkunde aus dem Recht zu weisen. 2. Der prozessuale Antrag Ziff. 1 des Beklagten 1 sei vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist."