3.13. Mit Verfügung vom 12. Juli 2019 wurde die Streitsache an das Gesamtgericht überwiesen. 3.14. Mit Eingaben vom 6. November 2019 (Klägerin), 18. November 2019 (Beklagter 1 und Beklagte 2) und 21. November 2019 (Beklagte 3) verzichteten die Parteien auf die Durchführung einer Hauptverhandlung und beantragten die Einreichung schriftlicher Schlussvorträge. 3.15. Mit Eingaben vom 30. Januar 2020 (Beklagte 2) resp. 31. Januar 2020 (Klägerin, Beklagter 1 und Beklagte 2) erstatteten die Parteien ihre schriftlichen Schlussvorträge. Die Parteien hielten dabei an den zuletzt gestellten Rechtsbegehren fest. Der Beklagte 1 stellte überdies die folgenden prozessualen Anträge.