3.7. 3.7.1. Mit Eingabe vom 14. Juni 2016 teilten die E. Bank AG und die Klägerin mit, die E. Bank AG habe ihre im Konkurs der H. AG rechtskräftig kollozierte Forderung mit sämtlichen Nebenrechten an die Klägerin abgetreten. Die Klägerin werde das vorliegende Verfahren fortsetzen. 3.7.2. Der Präsident verfügte am 17. Juni 2016: " 1. Das Verfahren wird mit der A. Ltd., Zypern, als Klägerin fortgesetzt. 2. Die bisherige Klägerin scheidet als Partei aus dem Verfahren aus. Vorbehalten bleibt die Kostenverlegung gemäss Art. 83 Abs. 2 ZPO." -8-