" 1. Die Beklagten 1, 2, und 3 seien zu verpflichten, in solidarischer Haftung untereinander der Klägerin den Betrag von CHF 3'000'000.00 zuzüglich Zins von 6 % seit 22.5.2008 zu bezahlen, unter Vorbehalt des Nachklagerechts. 2.a) Allfällige Netto-Einnahmen der Klägerin aus einer allfälligen Verwertung des Grundstücks S. (eingetragen im Grundbuch von S., Deutschland, unter Blatt 2320) seien dem Betrag gemäss Ziff. 1 hiervor anzurechnen.