Im Weiteren versuchte die E. Bank AG ihre Grundpfandrechte auf den Liegenschaften in S., U. und T. zu verwerten. Während aus der Verwertung der letzten beiden Grundstücke ein Nettoerlös von Fr. 549'332.86 resultierte, konnte die E. Bank AG aus der Verwertung der Liegenschaft in S. aufgrund eines im Range vorgehenden, den Verkehrswert des Grundstücks übersteigenden, Pfandrechts eines anderen Gläubigers keinen Erlös erzielen.