Ein Teilbetrag von EUR 150'000.00 dieser zusätzlichen Kreditsumme war von G. bereits am 26. Oktober 2006 vorbezogen worden, ein weiterer Teilbetrag von EUR 1 Mio. wurde gemäss den in der Vereinbarung vom 27. Dezember 2006 festgehaltenen Modalitäten gleichentags an L., Tochter von G., überwiesen. Den Restbetrag von EUR 850'000.00 zahlte die E. Bank AG auf Instruktion des Beklagten 1, welcher seinerseits von G. dazu instruiert worden war, am 23. Mai 2007 ebenfalls an L. aus.