2.3. Mit Vertrag vom 21. April 2006 verpflichtete sich die E. Bank AG (damals noch als F. Bank AG firmierend), der H. AG ein Darlehen in der Höhe von EUR 5.5 Mio. zu gewähren. Gemäss dem Vertrag sollte ein Teil des Darlehens in der Höhe von EUR 2 Mio. zur Bezahlung des Kaufpreises für die Liegenschaften in S., T. und U. und der Restbetrag von EUR 3.5 Mio. zum Kauf eines von der E. Bank AG genehmigten strukturierten Produkts dienen.