Am 16. April beziehungsweise am 21. Mai 2007 wurde die H. AG als Eigentümerin der Grundstücke in U. beziehungsweise in T. ins Grundbuch eingetragen. Das Grundstück in S. stand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht im Eigentum von I., sondern in jenem der J. mbH. Zwar hatte I. mit der J. mbH am 28. Februar 2003 bereits einen Kaufvertrag über dieses Grundstück abgeschlossen, doch war die J. mbH vom ersten Kaufvertrag zurückgetreten, weshalb die Parteien am 5. Juni 2008 einen neuen Kaufvertrag über die Liegenschaft schlossen. Am 9. Juli 2008 wurde I. als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.