verpflichtete sich, das Verwaltungsratsmandat treuhänderisch für G. auszuüben und ausschliesslich nach seinen Instruktionen oder von durch ihn bezeichneten Drittpersonen zu handeln. Am 30. März 2006 wurden der Beklagte 1 als neuer (einziger) Verwaltungsrat und die Beklagte 2 als neue Revisionsstelle der H. AG ins Handelsregister eingetragen. 2.2. Am 12. April 2006 verkaufte I., Sohn von G., drei Liegenschaften in S., T. und U. (allesamt in Deutschland) an die H. AG. Im Grundstückkaufvertrag wurde zusätzlich die Eintragung einer Auflassungsvormerkung nach deutschem Recht (schützt den schuldrechtlichen Anspruch des Erwerbers vor -3-