1. 1.1. Die Klägerin ist eine im Gesellschaftsregister der Republik Zypern eingetragene Gesellschaft mit Sitz in Nikosia. Die strittige Forderung wurde ihr am 5. Februar 2016 von der ursprünglichen Klägerin E. Bank (Schweiz) AG in Liquidation mit Sitz in Zürich (vormals als F. Bank AG firmierend; nachfolgend: E. Bank AG) abgetreten. 1.2. Der Beklagte 1 ist eine natürliche Person. Mit Teilurteil vom 5. Mai 2014 kam das Handelsgericht im Rahmen der Beurteilung der örtlichen Zuständigkeit zum Schluss, er habe zur Zeit der Klageanhebung seinen Wohnsitz in Q. (AG) gehabt (E. 8.8). Der Beklagte 1 ist Verwaltungsratspräsident und Mitglied der Geschäftsleitung der Beklagten 3.