5. Die Kosten des vorliegenden Schutzschriftverfahrens sind von der Gesuchstellerin zu tragen. Für den Fall, dass ein vorsorgliches Massnahmeverfahren eingeleitet und durchgeführt wird, ist die 38 Obergericht / Handelsgericht 2007 Wiedererwägung des Kostenentscheids vorzubehalten (LEUPOLD, a.a.O., S. 1084). Die Kostenauflage ist mit einer Säumnisandrohung zu verbinden. 2007 Zivilprozessrecht 39 B. Anwaltsrecht