a, auf welche Gebiete des (damaligen) britischen Empires dieser Staatsvertrag Anwendung findet. Nach dieser Bestimmung steht es dem Vereinigten Königreich bzw. dessen Königin frei, die Anwendung des Abkommens auch auf weitere Gebiete auszudehnen. Von dieser Möglichkeit wurde mit Bezug auf Jersey mit Wirkung ab dem 14. August 1981 Gebrauch gemacht (AS 1981, 1294). Das Abkommen ist somit im vorliegenden Gesuchsverfahren anwendbar. bb) Gemäss Art. 3 lit. a des britisch-schweizerischen Abkommens vom 3. Dezember 1937 sind Angehörige eines vertragschlies- 58 Obergericht / Handelsgericht 2003