The Island owes allegiance to the British Crown and the United Kingdom is responsible for the Island's defence and international relations."). 3. a) In keinem der drei Haager Übereinkommen (HUe 80, 54 und 05) ist das Vereinigte Königsreich Vertragspartei. Dasselbe gilt für die Kanalinseln selber. Die Anwendbarkeit dieser multilateralen Staatsverträge scheidet demzufolge aus. b) aa) Das britisch-schweizerische Abkommen vom 3. Dezember 1937 bestimmt in Art. 8 lit. a, auf welche Gebiete des (damaligen) britischen Empires dieser Staatsvertrag Anwendung findet.