freizügigkeit [FZA]; SR 0.142.112.681) einer Kautionspflicht der Gesuchsgegnerin entgegensteht. b) Die Kanalinseln unterhalten enge Beziehungen zur englischen Krone, besitzen jedoch erhebliche Autonomie. Diese zeigt sich u.a. darin, dass die einzelnen Kanalinseln ein eigenes Rechtssystem besitzen. Hingegen fehlt ihnen die Kompetenz zum Abschluss von Staatsverträgen. Ihre Aussenpolitik wird von London bestimmt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche von London abgeschlossenen Staatsverträge unmittelbar auch für die Kanalinseln gelten. Vielmehr muss eine vom Vereinigten Königreich eingegangene staatsvertragliche Verpflichtung explizit auch für die Kanalinseln in Kraft gesetzt