Zivilprozessrecht (HUe 05; SR 0.274.11). Zu prüfen ist überdies, ob das Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten anderseits über die Freizügigkeit (Abkommen über die Personen- 2003 Zivilprozessrecht 57