Einerseits ergeben sich aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 27. November 2025 keine neuen Tatsachen im Sinne von Art. 410 lit. a StPO. Das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau vom 27. November 2025 betrifft den vom Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau angeordneten definitiven Sicherungsentzug des Führerausweises des Gesuchstellers sowie die Bedingungen für dessen Wiedererteilung. Das Verwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass das verkehrsmedizinische Gutachten in Bezug auf die Verneinung der Fahreignung nicht schlüssig sei und daher nicht als Grundlage für die Anordnung eines definitiven Sicherungsentzugs dienen könne.