4. 4.1. Die Beschuldigte wird gestützt auf Art. 66a Abs. 1 lit. d StGB für fünf Jahre des Landes verwiesen. 4.2. Es erfolgt keine Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS). 5. [in Rechtskraft erwachsen] Die beschlagnahmte "Zange, silber, Dovo 148 506" wird der Beschuldigten nach Rechtskraft des Urteils auf deren Anfrage innert 20 Tagen zurückgegeben, andernfalls vernichtet. 6. [in Rechtskraft erwachsen] Die Beschuldigte wird verpflichtet, der Zivil- und Strafklägerin (I._____ AG) Schadenersatz von Fr. 447.90 zu bezahlen, unter solidarischer Haftbarkeit mit B._____ (ST.2023.57). Im Übrigen wird die Zivilforderung auf den Zivilweg verwiesen.