__, F._____ GmbH], ein IT-Unternehmen [G._____] sowie eine Ausstellung von Parkett [H._____ AG]) aufgeführt. Der Hauseingang steht – entgegen dem Vorbringen der Beschuldigten – demnach nicht einem Publikum frei zugänglich zur Verfügung, wie es in einem gewöhnlichen Kaufhaus üblich ist. Es ist notorisch, dass in den genannten Branchen üblicherweise vorab ein Termin vereinbart wird und man nicht unangemeldet erscheint. Weiter sind die meisten Kleingewerbe um diese Uhrzeit (Deliktszeitpunkt zwischen ca. 19:30 Uhr und ca. 19:45 Uhr) bereits geschlossen.