Die Beschuldigte macht geltend, es sei von einer Landesverweisung abzusehen. Eventualiter sei auf eine SIS-Ausschreibung zu verzichten, da sie als ungarische (und rumänische) Staatsbürgerin keine Drittstaatenangehörige sei (vgl. Berufungserklärung S. 2 f.; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3 f.). Die Staatsanwaltschaft bringt vor, dass ein Verzicht auf eine SIS- Ausschreibung vor Vorinstanz nicht beantragt worden sei (Berufungsantwort S. 2).