Die Beschuldigte begab sich dann umgehend mit den beiden Paketen auf die gegenüberliegende Strassenseite des genannten Mehrfamilienhauses hinter einen Fahrradunterstand zu einem Gebüsch (S-Strasse 10/12). B._____ befand sich ebenfalls dort. Dort öffneten die beiden zusammen die zwei zuvor entwendeten Pakete und packten das daraus entnommene Deliktsgut in einen schwarzen Abfallsack um.