Ziff. 1.3 Am 08.11.2022 zwischen ca. 19:30 Uhr und ca. 19:45 Uhr betraten die Beschuldigte und B._____ (separate Anklageschrift) beide den Hauseingang des Mehrfamilienhauses am Q-Weg 2 in R._____. In der Folge behändigte die Beschuldigte zwar alleine, jedoch nach Absprache bzw. mit dem Wissen und Willen von B._____ dort ein Zalandopaket sowie ein Galaxuspaket zum Nachteil von C._____ und D._____. Die Beschuldigte begab sich dann umgehend mit den beiden Paketen auf die gegenüberliegende Strassenseite des genannten Mehrfamilienhauses hinter einen Fahrradunterstand zu einem Gebüsch (S-Strasse 10/12).