3.7. Mit Verfügung vom 2. September 2025 (vorab per E-Mail an die Parteien) teilte die Präsidentin mit, dass an der Berufungsverhandlung vom 2. September 2025 festgehalten und über das Gesuch des amtlichen Verteidigers um Entlassung aus dem Mandat anlässlich der Verhandlung befunden werde. Ein allfälliges Gesuch um Durchführung des schriftlichen Verfahrens könne anlässlich der Verhandlung gestellt werden. 3.8. Die Berufungsverhandlung fand in Abwesenheit der Beschuldigten am 2. September statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: