3. Die Geldstrafe gemäss Dispositivziffer 2.1. sei neu bedingt auszusprechen; 4. Die Dispositivziffer 4 sei aufzuheben und A._____ sei neu nicht des Landes zu verweisen; a. Eventualiter sei für den Fall, dass sie dennoch des Landes verwiesen werde, neu auf eine SIS-Ausschreibung zu verzichten. 3.2. Mit Eingabe vom 16. Januar 2025 verzichtete die Staatsanwaltschaft darauf, einen Nichteintretensantrag zu stellen und Anschlussberufung zu erklären.